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BARBARA ABEGG*
Es grünt so grün, wenn der EuGH den grünen Punkt nicht für verfallen erklärt
Urteil des EuGH vom 12. Dezember 2019, C‑143/19 P, «Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH»
Am 19. Juli 1999 wurde das Zeichen der Anmelderin Duales System Deutschland GmbH (nachfolgend «DGP») als Unionskollektivmarke (nachfolgend «angegriffene Marke») für eine Vielzahl an Waren und Dienstleistungen eingetragen. In der zugehörigen Markensatzung wurde darauf hingewiesen, dass die in Rede stehende Marke geschaffen worden sei, «um es den Verbrauchern und dem Handel zu ermöglichen, Verpackungen, die in das [Recyclingsystem von DGP] einbezogen sind und für die ein Beitrag zur Finanzierung des Systems errichtet wurde, sowie Waren mit solchen Verpackungen zu erkennen und von anderen Verpackungen und Waren zu unterscheiden».
Im November 2012 stellte Halston Properties einen Antrag auf Erklärung des teilweisen Verfalls der angegriffenen Marke für alle beanspruchten Waren mit der Begründung, die Marke sei für diese Waren nicht ernsthaft benutzt worden.
[Volltext]
* Dr. iur., MJur, Rechtsanwältin, Zürich.
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