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- 1. Fotografie und Urheberrecht Christoph Schütz - Such-Relevanz: 1000
- sic! 5/2006, 368 Forum Zur Diskussion / A discuter Fotografie und Urheberrecht Ein Sorgenkind im Wettstreit der Therapeuten CHRISTOPH SCHÜTZ* Aus publizistischer Sicht hat das Bundesgericht mit den Urteilen «Marley» und «Meili» hervorragende Arbeit geleistet: Das zuerst ergangene Marley-Urteil hat viele Urheberrechtler und Fotografen aufatmen und das Verdikt aus Lausanne als Leiturteil loben lassen, weil es endlich einen umfassenden Schutz für Fotografien zu garantieren schien. Kurz darauf folgte mit dem Meili-Urteil die kalte Dusche: diese Fotografie wurde höchstinstanzlich zum urheberrechtlichen Freiwild erklärt. Dem Bundesgericht ist es damit gelungen, im Vorfeld der URG-Revision die Gemüter derart zu erhitzen, dass auch zwei Jahre später das Thema Urheberrecht und Fotografie Anlass ......
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- 2. Zur Fotografie als urheberrechtliches Werk - Bemerkungen zum Bundesgerichtsentscheid vom 5. September 2003 - «Bob Marley» Peter Mosimann / Peter Herzog - Such-Relevanz: 865
- sic! 9/2004, 705 Forum Zur Diskussion / A discuter Zur Fotografie als urheberrechtliches Werk ? Bemerkungen zum Bundesgerichtsentscheid vom 5. September 2003, ?Bob Marley?1 PETER MOSIMANN* / PETER HERZOG ** Rechtsprechung und Lehre haben im In- und Ausland den Schutz der Fotografie w?hrend der vergangenen Jahrzehnte stiefm?tterlich behandelt. Nun hat das Bundesgericht mit dem Entscheid 130 III 168 ff. (?Marley?, sic! 2004, 395 ff.) die Grunds?tze betreffend den urheberrechtlichen Schutz der Fotografie im Sinne von Art. 2 Abs. 2 lit. g URG eingehend erwogen und pr?zisiert. Nicht die Urheberindividualit?t ist entscheidend, vielmehr die Werkindividualit?t. Mit dieser Pr?zisierung der Definition der urheberrechtlich gesch?tzten Fotografie ?ffnet das Bundesgericht auch den Weg zum urheberrec ......
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- 3. Urheberrecht an Fotografien Saskia Eschmann - Such-Relevanz: 772
- sic! 1/2005, 075 Forum Ur h eb er r ec h t an Fo t o g r af i en Tag u n g v o m 11. No v em b er 2004 i n Wi n t er t h u r SA SK IA ESCHMA NN* Die sehr gut besuchte Veranstaltung zum Urheberrecht an Fotografien, welche das Institut f?r ge werblichen Rechtsschutz Ingres und das Schweizer Forum f ?r Kommunikationsrecht SF zusammen mit der Fotostiftung Schweiz organisiert hatte, fand im erst k?rzlich er?ffneten Zentrum f?r Fotografie in W interthur statt, welches sowohl die Fotostiftung Schweiz als auch das Fotomuseum W interthur beherbergt. Ziel der Veranstalter war es, die Kriterien, welche eine Fotografie zu einem urheberrecht lich gesch?tzten W erk machen, aus der Sicht aller interessierten Kreise zu diskutieren. Dazu wurden die beiden neueren Bundesgerichtsentsche ......
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- 4. Urheberrechtsschutz der Fotografie Gregor Wild - Such-Relevanz: 413
- Nach den beiden Bundesgerichtsentscheidungen «Marley» und «Meili», in welchen die Werkqualität von Fotografien, insbesondere «Schnappschüssen» und «Knipsbildern», zu beurteilen war, hat die Diskussion um die Grenzen des urheberrechtlich Schutzwürdigen neuen Schwung erhalten. Ob einer Gegebenheit der urheberrechtliche Schutz zuteil wird, hängt allerdings nicht von zu durchdringenden Begriffen, sondern davon ab, ob die Mehrheit des mit der Frage betrauten Richterkollegiums, gestützt auf sozialadäquate Überlegungen, ihr diesen Schutz zuerkennen will. Ziel des vorliegenden Aufsatzes ist es, die beiden Urteile zu würdigen und in einen grösseren Zusammenhang des richterlichen Werturteils zu stellen. La discussion sur les limites de la protection du droit d'auteur a repris suite aux deux arrêts d ......
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- 5. Bob Marley vs Christoph Meili: ein Schnappschuss Gitti Hug - Such-Relevanz: 359
- sic! 1/2005, 057 Forum Zur Diskussion / A discuter Bob Marley vs Christoph Meili: ein Schnappschuss GITTI HUG* Fotografien sind die Sorgenkinder des Urheberrechts. Mit dem Doppelleben der Fotografie, als Informationstr?ger einerseits und als individuelles Ausdrucksmittel des Fotografen andererseits tut sich Lehre und Rechtsprechung schwer. Fest steht, dass die Rezeption der Fotografie als k?nstlerisches Werk f?r die Beantwortung der Frage nach der Schutzf?higkeit untauglich ist. Unstreitig ist weiter, dass aus dem Bild selbst ein Gestaltungswille des Urhebers hervorgehen muss. Die Feststellung des Bundesgerichts im Bob-Marley-Entscheid, dass dieser Wille auch in der konzeptionellen Vorbereitung der Fotografie liegen kann, l?sst Fotografen aufatmen, um sie dann aber mit Wachmann Meili wi ......
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- 6. Urheberrechtlicher Schutz der Pressefotografie Moni Jucker - Such-Relevanz: 278
- sic! 4/2005, 324 Forum Urheberrechtlicher Schutz der Pressefotografie Soir?e des Schweizer Forum f?r Kommunikationsrecht, von MAZ Die Schweizer Journalistenschule und Tamedia AG vom 10. Januar 2005 MONI JUCKER* Anlass und Mittelpunkt dieser vom Schweizer Forum f?r Kommunikationsrecht (SF ?FS) gemeinsam mit der Schweizer Journalistenschule (MAZ) und der Tamedia AG organisierten Veranstaltung bildeten die zwei Bundesgerichtsentscheide ?Bob Marley?, sic! 2004, 395-399) und ?Wachmann Meili?, sic! 2005, 14-16). Es handelt sich dabei um die bislang einzigen F?lle, in denen das Bundesgericht die urheberrechtliche Schutzw?rdigkeit einer Pressefotografie zu beurteilen hatte. Die Urteile fielen im Ergebnis unterschiedlich aus: Im ?Marley?-Fall wurde der urheberrechtliche Schutz der Fotografie beja ......
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- 7. "Bob Marley". Bundesgericht vom 5. September 2003 - Such-Relevanz: 196
- 2. Urheberrecht 2.1 Allgemeines Urheberrecht URG 2 I. Das für den urheberrechtlichen Schutz verlangte individuelle Gepräge hängt vom Spielraum des Schöpfers ab. Besteht von vornherein wenig Gestaltungsspielraum, genügt schon ein geringer Grad selbstständiger Tätigkeit (E. 4.1). URG 2 I. Die Individualität einer Fotografie ergibt sich aus ihrer «statistischen Einmaligkeit». Der Gestaltungswille des Fotografen kann in verschiedenen gestalterischen Elementen (Beleuchtung, Kontraste, Tiefenschärfe, Motivwahl, Lichtführung, Wahl des Ausschnittes, Perspektive, Wahl oder Zusammenstellung der abgebildeten Objekte, etc.) zum Ausdruck kommen (E. 4.2, 4.3). URG 2 I. Nach neuem URG ist allein der individuelle Charakter des Werks massgebend. Eine persönliche Prägung durch den Urheber ist nicht notwendi ......
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- 8. "Wachmann Meili II". Bundesgericht vom 19. April 2004 - Such-Relevanz: 196
- 2. Urheberrecht 2.1 Allgemeines Urheberrecht URG 2. Ein Werk ist der Ausdruck einer Gedankenäusserung mit individuellem Charakter. Der individuelle Charakter muss im Werk selbst (hier: der Fotografie) zum Ausdruck kommen; nicht massgebend ist die Urheber-Individualität (E. 2.1). URG 2 I, II g. Die Umstände der Entstehung einer Fotografie können Aufschluss darüber geben, ob das Merkmal einer geistigen Schöpfung vorliegt, können aber keine urheberrechtliche Individualität begründen. Dies gilt auch, wenn es sich bei der Fotografie um eine journalistisch wertvolle Leistung handelt (E. 2.2). URG 2 I, II g. Die Einmaligkeit des Motivs einer Fotografie begründet keine Individualität. Die Auswahl des abgelichteten Objekts muss dazu verwendet werden, der Fotografie individuellen Charakter zu verlei ......
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- 9. 8. St. Galler Internationales Immaterialgüterrechtsforum vom 28./29. Oktober 2004 Andrea Flury / Alexander Wittwer - Such-Relevanz: 154
- sic! 4/2005, 330 Forum 8. St. Galler Internationales Immaterialg?terrechtsforum vom 28./29. Oktober 2004 ANDREA FLURY* / ALEXANDER WITTWER** Nunmehr zum 8. Mal fand Ende Oktober 2004 das St. Galler Internationale Immaterialg?terrechtsforum IIF statt. Die Tagung leiteten Prof. Dr. Carl Baudenbacher, Pr?sident des EFTA-Gerichtshofs, und F?rsprecher Dr. J?rg Simon, Lehrbeauftragter f?r Immaterialg?terrecht an der Universit?t St. Gallen HSG. Achim Bender vom Harmonisierungsamt f?r den Binnenmarkt in Alicante hielt das Er?ffnungsreferat ?ber die markenrechtliche Rechtsprechung der europ?ischen Gerichtsh?fe und der Praxis des Harmonisierungsamtes. Hervorzuheben ist das Urteil Postkantoor (C-363/99), wonach die blosse Kombination von Worten beschreibend bleibt, wenn die Worte f?r sich beschrei ......
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- 10. Wie sinnvoll ist ein DRMS bei Werken der bildenden Kunst? Werner Stauffacher - Such-Relevanz: 133
- sic! 12/2007, 927 Forum Zur Diskussion / A discuter Wie sinnvoll ist ein DRMS bei Werken der bildenden Kunst? WERNER STAUFFACHER* Die Digital Rights Management Systems (DRMS) sind auch Gegenstand der laufenden URG-Revision. So sieht das revidierte Gesetz in den neuen Art. 39a und 39c explizit einen Schutz vor Umgehung technischer Schutzmassnahmen sowie einen Schutz von Informationen zur Wahrnehmung von Rechten vor. Auch wenn in diesen Bestimmungen noch einiges unklar bleibt ? dazu soll eine neu zu schaffende Beobachtungsstelle f?r technische Schutzmassnahmen eingerichtet werden ? lohnt sich ein kritischer Blick auf die Anwendbarkeit solcher Systeme bei Werken der bildenden Kunst. Taugen DRMS etwas oder sind sie unn?tz? Welche Bedeutung kommt DRMS zu, wenn mit Kopiersperren versehene Wer ......
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